Parkett

Parkett und Dielenböden

Unter Parkett versteht man einen aus Holz oder Bambus hergestellten Fußbodenbelag. Der Arbeitsvorgang bis hin zum fertigen Parkettboden sieht wie folgt aus: Das Hartholz von Laubbäumen wird zuerst in kleine Stücke gesägt und anschließend in dem jeweilig gewünschten Muster zusammengesetzt.
Die standardisierten Materialstärken bewegen sich zwischen 8 mm und 22 mm. Die Längen zwischen 160 mm und 70 mm.

Als Dielen bezeichnet man Hölzer in Längen ab 1000 mm. In der Regel hat eine massive Diele eine Stärke von etwa 21 mm bis 40 mm und eine Breite ab ca. 100 mm. Zwar gibt es Dielen bis zu 15 m Länge und 60 cm Breite, doch spielen diese auf dem üblichen Markt keine große Rolle.

Fertigparkett oder Mehrschichtparkett besteht aus einem zwei- oder mehrschichtigen Aufbau mit einer Nutzschicht aus Holz. Die Holzschicht muss eine Stärke von mindestens 2,5 mm haben. Liegt die Nutzschicht unter 2,5 mm, bezeichnet man diese Böden als Funierholzböden oder Funierparkett. Die Bezeichnung Fertigparkett darf dann nicht mehr verwendet werden.

Gemeinsam haben Parkett- und Dielenböden, die als Massiv-, Fertig- oder Funierböden hergestellt werden könnnen, dass die Längen, Breiten und Stärken in einem harmonischen Verhältnis zueinander stehen. Parkett- und Dielenböden können grundsätzlich aus allen Hölzern gefertigt werden. Tropenholz spielt seit vielen Jahren keine Rolle mehr. In Deutschland hat den größten Marktanteil an Parkett- und Dielenböden das Holz aus Eiche erlangt.

Die Eiche wird dabei auf unterschiedlichstem Weg behandelt. Die Oberflächen werden geräuchert, farbig oder transparent lackiert, geölt oder gewachst, geseift, gebürstet in verschiedene Tiefen, geschrubbt, gesägt, sogar absichtlich beschädigt und mit Gebrauchsspuren versehen, um einen möglichst hohes Alter erscheinen zu lassen, sandgestrahlt usw. „Geht nicht, gibt’s nicht“, das gilt tatsächlich für die Möglichkeiten, welche sich anbieten das Holz zu verschönern, bzw. zu individualisieren.

Während Parkett immer fest mit dem Untergrund verklebt wird, können Dielen geklebt und schwimmend (also unverklebt) verlegt werden. Sollen Dielen schwimmend verlegt werden, muss der Untergrund eine noch höhere Ebenheit aufweisen als beim Verkleben. Ziel der Verklebung ist es eine möglichst vollflächige Verklebung ohne Hohlstellen zu erreichen. Aufgrund von zulässigen Messtoleranzen der Untergründe und fertigungstechnischen Messtoleranzen der Beläge ist eine gänzlich hohlstellenfreie Verlegung nicht möglich. Die Kommentare zu DIN 18356 „Parkett- und Holzpflasterarbeiten“ liefern hier Näheres.
Wie alle Fußbodenbeläge, die eine geringere Wärmeleitfähigkeit als 0,18 m2 K/W haben, sind auch Parkettarten die diesen Wert unterschreiten grundsätzlich für Fußbodenheizungen geeignet. Wer hier mehr aus Sicht der Heizungshersteller lesen will, kann sich auch auf der von Viessmann herausgegebenen Webseite www.Heizung.de erkundigen.

Wichtig ist, dass immer der komplette Schichtaufbau betrachtet wird. Daher sollten Parkett und Dielen IMMER verklebt werden. Dämm- und Trennunterlagen behindern den Wärmetransport und sind daher nicht geeignet. Im Zusammenhang mit Fußbodenheizungen ist auch die Webseite www.flächenheizung.de beachtenswert. Hier finden sich im Downloadbereich die Schnittstellenkoordiantion für Flächenheizungen, welche hilfreiche Informationen für Bauherrn, Architekten und Verarbeiter der Gewerke HLS, Fußbodenbelag und Estrich liefern.

Im Zusammenhang mit Parkett- und Dielenböden sollte auch immer die Raumluft beachtet werden. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 55% und 65% liegen. Liegt die Luftfeuchtigkeit deutlich über oder unter diesen Werten, sind Schäden am Parkett zu erwarten. Die häufigsten treten Quell- oder Schwindschäden ein. Diese äußern sich durch Aufwölbungen der Parkettstäbe oder breiten Fugen. Abhilfe kann u.a. durch einen Raumbefeuchter und kontrollierte Wohnraumlüftung geschaffen werden.

Folgende Untergründe sind für Parkett geeignet: Zementestrich, Anhydritestrich, Gussasphaltestrich und Trockenestrich. Insbesondere bei Zementestrich und Anhydritestrich muss vor der Verlegung die Restfeuchte geprüft werden. Die Restfeuchte lässt sich durch eine CMMessung bestimmen. Die CM-Messung sollte nach den Richtlinien des BEB durchgeführt werden. Diese sieht vor, dass die Estrichprobe aus dem kompletten Estrichquerschnitt entnommen werden muss. Grundsätzlich sind Zementestrich belegreif, wenn die Restfeuchte des Estrichs geringer als 2,0 CM-% bzw. auf Fussbodenheizung geringer als 1,8 CM-% ist.

Die Estrichrestfeuchte muss durch den Verlegebetrieb des Bodenbelags gemessen UND bewertet werden. Bei Streitigkeiten zwischen Estrichleger, Parkettleger und Bodenleger, Heizungsbauer und Architekt kann es sinnvoll sein, die Meinung eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen. Adressen zu Fachsachverständigen finden Sie auf den Webseiten der Handwerkskammern der jeweiligen Kammernbezirke. Die Landkreise Gießen und Lahn-Dill-Kreis gehören zur Handwerkskammer Wiesbaden.